Herzlich Willkommen bei Hauser Rechtsanwälte „Hab' ich das Recht zur Seite, schreckt dein Droh'n mich nicht.“ -Sophokles Wir sind eine innovative Rechtsanwaltskanzlei in Kempen. Wir stehen Ihnen mit fundiertem Wissen gerne zur Verfügung. Unsere Kernkompetenzen sind Arbeitsrecht, Verkehrsrecht sowie Versicherungsrecht. Unsere in diesem Bereich besonderen theoretischen und praktischen Kenntnisse haben wir durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht und einem Masterabschluss in Versicherungsrecht erlangt. Herr Rechtsanwalt Ralf Hauser, LL.M., Gründer der Kanzlei Hauser Rechtsanwälte, ist des Weiteren umfangreich auf dem Gebiet des Verkehrsstrafrechtes sowohl in der Praxis als auch in der Theorie tätig. Wissenschaftlich hat er das Thema „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und die Auswirkungen auf die Kfz-Kasko- sowie die Kfz-Haftpflichtversicherung“ untersucht. Unser Motto „Ihr Problem ist unsere Aufgabe“ spornt uns an, Sie in schwierigen Lebenslagen zu unterstützen. Uns ist es wichtig, mit Ihnen zusammenzuarbeiten und auf Ihre Bedürfnisse einzugehen. Wir beraten Sie, führen außergerichtliche Korrespondenz und vertreten Sie vor allen Gerichten bundesweit. Hierbei bedienen wir uns modernster Kommunikationsmittel und halten Sie in Ihrer Angelegenheit stets auf dem neusten Stand. Für ein unverbindliches Gespräch in unseren Kanzleiräumen oder bei Ihnen stehen wir Ihnen jederzeit, nach Vereinbarung auch außerhalb unserer Geschäftszeiten, gerne zur Verfügung. Allgemeines Zivilrecht Das allgemeine Zivilrecht ist die Basis eines jeden privatrechtlichen Rechtsgebietes. Arbeitsrecht Wir vertreten auf dem Gebiet des Arbeitsrechts sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Des Weiteren beraten wir Betriebsräte. Erbrecht Wir erarbeiten mit Ihnen anhand ihrer individuellen Interessenslage und den rechtlichen Möglichkeiten eine sicher Gestaltung für den neuen Lebensabschnitt. Mietrecht Wir vertreten sowohl Mieter als auch Vermieter. Befindet sich in Ihrer Wohnung Schimmel helfen wir Ihnen bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Beseitigung. Sozialrecht Das Sozialrecht, als Teilgebiet des Öffentlichen Rechts, dient der Sicherung des Sozialstaates. Strafrecht Wir vertreten Sie zu jedem Zeitpunkt des Strafverfahrens. Wichtig ist, dass wir Ihre Vertretung bereits im Ermittlungsverfahren übernehmen. Verkehrs- und Versicherungsrecht Wir übernehmen für Sie im Falle eines Verkehrsunfalles die gesamte Unfallabwicklung.
Aktuelles 09.10.2017 Air Berlin ist insolvent. Was heißt das für die Arbeitnehmer? Der Insolvenzverwalter besitzt keine besondere Kündigungsbefugnis. Auch die vom Insolvenzverwalter ausgesprochene Kündigung muss sozial gerechtfertigt sein. Die Arbeitnehmer genießen auch in der Insolvenz den Kündigungsschutz, nach dem Kündigungsschutzgesetz oder dem Sonderkündigungsschutz schwerbehinderter Menschen. Es gibt allerdings auch Besonderheiten: 11.06.2017 Altstadtlauf 2017 Trotz 29 Grad haben wir den Kempener Altstadtlauf in vollen Zügen genossen. 23.05.2017 Raus aus den Schulden Wir helfen Ihnen, sich von Ihren Schulden zu befreien. In vielen Fällen hilft nur noch das Verbraucherinsolvenzverfahren. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass Sie innerhalb von sechs Monaten vor dem Insolvenzantrag die außergerichtliche Schuldenbereinigung durchgeführt haben. Diese ist unter Umständen auch ohne konkrete Zahlungsangebot an die Gläubiger möglich. Wir zeigen Ihnen wie. Alle News anzeigen Entscheidungen Bundesverwaltungsgericht Bundesverfassungsgericht Bundessozialgericht Bundesgerichtshof Bundesfinanzhof Bundesarbeitsgericht
Aktuelles 09.10.2017 Air Berlin ist insolvent. Was heißt das für die Arbeitnehmer? Der Insolvenzverwalter besitzt keine besondere Kündigungsbefugnis. Auch die vom Insolvenzverwalter ausgesprochene Kündigung muss sozial gerechtfertigt sein. Die Arbeitnehmer genießen auch in der Insolvenz den Kündigungsschutz, nach dem Kündigungsschutzgesetz oder dem Sonderkündigungsschutz schwerbehinderter Menschen. Es gibt allerdings auch Besonderheiten: 11.06.2017 Altstadtlauf 2017 Trotz 29 Grad haben wir den Kempener Altstadtlauf in vollen Zügen genossen. 23.05.2017 Raus aus den Schulden Wir helfen Ihnen, sich von Ihren Schulden zu befreien. In vielen Fällen hilft nur noch das Verbraucherinsolvenzverfahren. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass Sie innerhalb von sechs Monaten vor dem Insolvenzantrag die außergerichtliche Schuldenbereinigung durchgeführt haben. Diese ist unter Umständen auch ohne konkrete Zahlungsangebot an die Gläubiger möglich. Wir zeigen Ihnen wie. Alle News anzeigen Entscheidungen Bundesverwaltungsgericht Bundesverfassungsgericht Bundessozialgericht Bundesgerichtshof Bundesfinanzhof Bundesarbeitsgericht